ORTGIES Versicherungsmakler Anfrage

Ratgeber · Rechtsstand Oktober 2026

Altersvorsorge­depot 2027. Was Sie bis zum Start wissen sollten.

Ab dem 1. Januar 2027 fördert der Staat private Altersvorsorge neu: mit Zulagen auf Ihre eigenen Beiträge und erstmals auch für ein Altersvorsorge-Depot ohne Garantie, oft als Riester-Nachfolger bezeichnet. Hier steht, was im Gesetz geregelt ist, für wen es gilt und worauf Sie achten sollten.

  • Gesetz verkündet: BGBl. 2026 I Nr. 156
  • Start am 1. Januar 2027
  • Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr

Interesse am Altersvorsorgedepot?

Kostenlos und unverbindlich — ich melde mich innerhalb eines Werktags.

Was trifft auf Sie zu? (optional)
Mit dem Absenden verarbeite ich Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten und Sie zu beraten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung. Zum Schutz vor Missbrauch prüft Cloudflare Turnstile beim Absenden, ob ein Mensch das Formular nutzt. Die gesetzliche Erstinformation erhalten Sie mit der Bestätigungs-E-Mail.
Vielen Dank — Ihre Anfrage ist eingegangen. Ich melde mich innerhalb eines Werktags, telefonisch oder per E-Mail.

Förderung und Zulagen im Altersvorsorgedepot.

Der Staat legt auf Ihre eigenen Beiträge etwas drauf. Wie viel, hängt von der Höhe Ihres Beitrags ab, von Ihren Kindern und von Ihrem Alter.

Grundzulage

50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr, 25 % auf den Teil bis 1.800 €. Zusammen höchstens 540 € im Jahr, erreicht ab 150 € im Monat.

Kinderzulage

Bis zu 300 € je Kind und Jahr, Euro für Euro auf Ihren Beitrag. Die volle Kinderzulage gibt es also schon ab 25 € im Monat. Sie erhält der Elternteil, dem das Kindergeld zugeordnet ist, und nur solange Kindergeld gezahlt wird.

Berufseinsteiger­bonus

Einmalig 200 € zusätzlich, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 sind. Ein Berufseinstieg ist dafür nicht nötig.

Mindest­eigenbeitrag

120 € im Jahr, also 10 € im Monat. Wer weniger einzahlt, bekommt keine Zulagen.

Grenzen

Gefördert werden Beiträge bis 1.800 € im Jahr. Insgesamt dürfen je Vertrag bis zu 6.840 € im Jahr eingezahlt werden. Gefördert werden höchstens zwei neue Verträge.

Steuer

Geben Sie die Beiträge in der Steuererklärung an, prüft das Finanzamt, ob der Sonderausgabenabzug (bis 1.800 € plus Zulagen) mehr bringt als die Zulagen. Erstattet wird dann nur die Differenz. Das lohnt sich vor allem bei höherem Einkommen.

So viel Zulage gibt es: Beispiele von 10 bis 150 € im Monat.

Beispiele für eine unmittelbar förderberechtigte Person, ohne Berufseinsteigerbonus.

Eigenbeitragpro JahrGrundzulageje Kindmit 2 Kindern
10 € im Monat120 €60 €120 €300 €
25 € im Monat300 €150 €300 €750 €
50 € im Monat600 €240 €300 €840 €
100 € im Monat1.200 €390 €300 €990 €
150 € im Monat1.800 €540 €300 €1.140 €

Zulagen pro Jahr nach §§ 84–86 EStG in der Fassung ab 2027. Die Kinderzulage gibt es nur für Kinder, für die Ihnen Kindergeld zugeordnet ist. Eine mögliche Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug ist nicht eingerechnet.

Standarddepot, Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt.

Gefördert wird nicht nur das Depot. Welche Art zu wem passt, hängt von Anlagedauer, Sicherheitsbedürfnis und Kosten ab.

Standarddepot

Zwei vom Anbieter festgelegte Fonds, einer schwankungsärmer, einer chancenreicher. Effektivkosten höchstens 1,0 % im Jahr, online abschließbar. Vor Rentenbeginn wird automatisch in den ruhigeren Fonds umgeschichtet. Jeder Anbieter muss ein Standarddepot im Angebot haben.

Altersvorsorge­depot

Frei gestaltet mit Investmentfonds und ETFs bis Risikoklasse 5, Einzelaktien sind nicht erlaubt. Keine Garantie, dafür langfristig die höchsten Renditechancen. Einen Kostendeckel gibt es hier nicht.

Garantieprodukt

Sichert zu Rentenbeginn 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge einschließlich Zulagen. Die Garantie kostet Rendite, und auch hier gibt es keinen Kostendeckel.

Die Kosten stehen im Produktinformationsblatt als Effektivkosten, also als Minderung der Rendite pro Jahr. Erhöht ein Anbieter später die Kosten, muss er das vier Monate vorher ankündigen, und Sie können kostenfrei wechseln.

Wer gefördert wird: Angestellte, Beamte, Selbstständige, Ehepartner.

Angestellte und Beamte

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, ist unmittelbar förderberechtigt. Beamte, Richter und Soldaten ebenfalls, wenn sie gegenüber ihrer Besoldungsstelle einwilligen.

Selbst­ständige (neu)

Erstmals gefördert, wenn Sie jünger als 67 sind, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit haben und für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben.

Versorgungs­werke (neu)

Angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa angestellte Ärztinnen oder Anwälte, können mit Einwilligung ebenfalls gefördert werden.

Ehepartner

Wer selbst nicht förderberechtigt ist, aber mit einer förderberechtigten Person verheiratet ist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, bekommt bis zu 175 € Grundzulage. Voraussetzung: ein eigener Vertrag und mindestens 120 € eigener Beitrag im Jahr. Bleibt der Partner in einem alten Riester-Vertrag, entfällt diese Zulage.

Sie haben einen Riester-Vertrag? Wichtig vor einem neuen Abschluss.

Riester-Verträge, die bis Ende 2026 abgeschlossen werden, laufen nach altem Recht weiter. Schließen Sie ab 2027 aber einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt das neue Förderrecht automatisch für alle Ihre Verträge, auch für den alten. Für die meisten ist das neue Recht günstiger. Geringverdiener mit Kindern verlieren dabei aber oft Förderung.

Sie können auch ohne Neuabschluss ins neue Recht wechseln. Diese Erklärung gegenüber dem Anbieter ist unwiderruflich. Davon getrennt ist die Übertragung des Kapitals in ein neues Produkt: Sie ist ohne Rückzahlung der Zulagen möglich, die Auszahlung beginnt dann aber frühestens mit 65 statt mit 62.

Riester-Vertrag kostenlos prüfen lassen

Auszahlung und Steuern.

Beginn

Frühestens mit 65, spätestens mit 70. Früher nur, wenn Sie vorher schon eine gesetzliche Altersrente beziehen.

Form

Bis zu 30 % auf einmal zu Beginn. Der Rest fließt monatlich, entweder als lebenslange Rente oder als Auszahlplan bis mindestens 85.

Steuern

In der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge an. Die Auszahlungen aus geförderten Beiträgen werden im Alter mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Vorzeitig

Wer das Geld vor Rentenbeginn für andere Zwecke entnimmt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ausnahmen gibt es für selbstgenutztes Wohneigentum.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot? Wo ist der Haken?

Die Förderung ist hoch: Auf die ersten 360 € im Jahr gibt es 50 % dazu, mit Kindern deutlich mehr. Die Nachteile: Das Geld ist bis zur Rente gebunden (Auszahlung frühestens mit 65), die Auszahlungen werden im Alter versteuert, und außerhalb des Standarddepots gibt es keinen Kostendeckel. Wer die Kosten vergleicht und langfristig spart, profitiert in der Regel deutlich.

Muss ich gleich im Januar abschließen, um die volle Zulage zu bekommen?

Nein. Die Zulagen richten sich nach den Beiträgen, die Sie in einem Kalenderjahr einzahlen. Wer erst im Laufe des Jahres abschließt, kann für dieses Jahr trotzdem die volle Förderung bekommen, wenn bis zum 31. Dezember genug eingezahlt ist.

Welche Anbieter bieten ein Altersvorsorgedepot an?

Angekündigt haben es unter anderem Sparkassen (Deka), Volks- und Raiffeisenbanken (Union Investment), Direktbanken wie ING, comdirect und DKB, Broker wie Scalable Capital und Trade Republic sowie viele Versicherer. Zertifiziert ist bisher noch kein Produkt (Stand Oktober 2026). Verbindliche Kosten gibt es erst mit dem Produktinformationsblatt.

Kann ich mein bestehendes ETF-Depot in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?

Nein. Gefördert wird nur ein eigens zertifizierter Vertrag. Ein normales Depot lässt sich nicht umwidmen. Sie können ein neues Altersvorsorgedepot eröffnen und dort einzahlen. Ein Verkauf im alten Depot kann Steuern auf Kursgewinne auslösen.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot noch mit 55 oder 60?

Es kann sich lohnen, solange Sie förderberechtigt sind, etwa als rentenversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Zulagen gibt es für jedes Jahr, in dem Sie einzahlen. Ausgezahlt wird frühestens mit 65, spätestens mit 70. Bei kurzer Laufzeit fallen die Kosten stärker ins Gewicht.

Bekommen Beamte die Förderung?

Ja. Beamte, Richter und Soldaten sind förderberechtigt, wenn sie gegenüber ihrer Besoldungsstelle einwilligen, dass die nötigen Daten an die Zulagenstelle übermittelt werden.

Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar?

Ja, das Guthaben ist vererbbar. Wird es an Erben ausgezahlt, müssen die Zulagen und Steuervorteile allerdings zurückgezahlt werden. Ausnahme: Das Guthaben wird auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen, wenn beide nicht dauernd getrennt gelebt haben. Dann bleibt die Förderung erhalten.

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027. Anbieter brauchen für ihre Produkte ein Zertifikat des Bundeszentralamts für Steuern, das frühestens zu diesem Datum erteilt wird. Vorher lässt sich kein gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen.

Lohnt sich das auch mit wenig Geld?

Gerade dann ist die Förderquote am höchsten: Auf die ersten 360 € im Jahr gibt es 50 % dazu, mit Kindern deutlich mehr. Wer 25 € im Monat einzahlt und für zwei Kinder Kindergeld bekommt, erhält 750 € Zulagen im Jahr auf 300 € Eigenbeitrag. Unter 10 € im Monat gibt es allerdings nichts.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Er läuft nach altem Recht weiter. Schließen Sie ab 2027 aber einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt das neue Förderrecht automatisch für alle Ihre Verträge, auch für den alten. Ein Wechsel ins neue Recht per Erklärung ist unwiderruflich. Für viele lohnt sich das neue Recht, für Geringverdiener mit Kindern oft nicht. Riester-Vertrag prüfen lassen

Gibt es im Altersvorsorgedepot eine Garantie?

Nein. Das Altersvorsorgedepot investiert ohne Garantie in Investmentfonds und ETFs. Wer eine Garantie möchte, wählt ein Garantieprodukt, das zu Rentenbeginn 80 % oder 100 % der Beiträge einschließlich Zulagen sichert.

Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?

Nein. Die Frühstart-Rente ist ein eigenes Gesetzesvorhaben und Stand Oktober 2026 noch im Bundestag. Geplant sind 10 € im Monat vom Staat für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020, vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Zum Start sollen die Jahrgänge 2020 und 2021 einbezogen werden. Kinder, die vor 2020 geboren sind, erfasst der Entwurf nicht. Ob und wie die Frühstartrente kommt, steht noch nicht fest.

Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich der Information über das geplante Altersvorsorgedepot. Derzeit vermittle ich keine Altersvorsorgedepots und gebe keine Produktempfehlungen; über das Formular können Sie sich unverbindlich vormerken lassen, wenn Sie später Informationen oder eine Beratung wünschen.

Lieber kurz telefonieren?

0151 506 28 990, auch per WhatsApp. Kein Verkaufsdruck, keine Verpflichtung.

Anfrage senden

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz vom 26.5.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156. Die Förder- und Produktregeln gelten ab 1.1.2027. Ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums steht noch aus. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026.