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Riester-Check · Reform 2027

Ihr Riester-Vertrag. Behalten, übertragen oder ruhen lassen?

Ab 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr, dafür das neue Altersvorsorgedepot. Bestehende Verträge laufen weiter, aber wer neu abschließt, ändert damit auch die Förderung seines alten Vertrags. Ich prüfe kostenlos, was für Ihren Vertrag die bessere Lösung ist.

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Vielen Dank — Ihre Anfrage ist eingegangen. Ich melde mich innerhalb eines Werktags. Halten Sie gern Ihre letzte Riester-Jahresmitteilung bereit.

Was sich 2027 für Ihren Riester-Vertrag ändert.

Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027.

Bestandsschutz

Riester-Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden, laufen nach altem Förderrecht weiter, bis die Auszahlung beginnt. Neue Riester-Verträge gibt es danach nicht mehr.

Neuer Vertrag ab 2027

Schließen Sie ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, etwa ein Altersvorsorgedepot, gilt das neue Förderrecht automatisch für alle Ihre Verträge, auch für den Riester-Vertrag. Sie können ihn behalten, er wird dann aber nach den neuen Regeln gefördert.

Wechsel per Erklärung

Sie können auch ohne neuen Vertrag ins neue Förderrecht wechseln. Diese Erklärung gegenüber dem Anbieter ist unwiderruflich und gilt für alle Bestandsverträge.

Übertragung

Ab 2027 lässt sich das angesparte Kapital auf einen neuen zertifizierten Vertrag übertragen, zum Beispiel ein Altersvorsorgedepot. Das ist keine schädliche Verwendung, die Zulagen bleiben erhalten. Der neue Anbieter darf auf das übertragene Kapital keine Abschlusskosten berechnen, nur eine Verwaltungspauschale bis 150 €. Die Auszahlung beginnt im neuen Vertrag frühestens mit 65 statt mit 62.

Ihre Möglichkeiten im Überblick.

Welche davon zu Ihnen passt, hängt von Garantiezins, Kosten, Restlaufzeit, Einkommen und Kindern ab. Genau das schaue ich mir im Riester-Check an.

Weiter besparen

Sinnvoll, wenn der Vertrag günstig ist, einen guten Garantiezins hat oder Ihnen das alte Recht mehr Förderung bringt.

Beitragsfrei stellen

Sie zahlen nichts mehr ein, das Guthaben und die bisherigen Zulagen bleiben. Neue Zulagen gibt es dann nicht, und Verwaltungskosten können weiterlaufen.

Ins neue Recht wechseln

Lohnt sich, wenn Sie nach den neuen Regeln mehr Zulagen bekommen. Das ist bei mittlerem und höherem Einkommen oft der Fall. Der Schritt lässt sich nicht rückgängig machen.

Übertragen

Lohnt sich vor allem bei teuren Verträgen mit langer Restlaufzeit. Vorher prüfen: Wechselkosten des alten Anbieters, bereits gezahlte Abschlusskosten und das spätere Auszahlungsalter.

Kündigen

Meist die schlechteste Lösung: Bei Auszahlung müssen alle Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Für wen das alte Recht besser ist, und für wen das neue.

Zwei vereinfachte Beispiele, jeweils Zulagen pro Jahr ohne Steuervorteil.

Alleinerziehend, 2 Kinder, rund 20.000 € Einkommen

Eigenbeitrag im JahrZulagen
Altes Recht: 60 € (Sockelbetrag)775 €
Neues Recht: 60 €0 €
Neues Recht: 120 €300 €
Neues Recht: 300 €750 €

Im alten Recht reicht hier der Sockelbetrag für die volle Förderung. Im neuen Recht braucht es für fast dieselben Zulagen den fünffachen Eigenbeitrag. Ein Neuabschluss ab 2027 würde das alte Recht beenden.

Angestellt, ohne Kinder, rund 50.000 € Einkommen

Eigenbeitrag im JahrZulagen
Altes Recht: 1.825 € (für volle Zulage)175 €
Neues Recht: 1.800 €540 €

Hier bringt das neue Recht bei gleichem Beitrag gut dreimal so viel Zulage. Ein Wechsel ins neue Recht oder ein neuer Vertrag ist dann naheliegend.

Altes Recht: Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 € je ab 2008 geborenem Kind, volle Zulage ab 4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen, mindestens 60 €. Neues Recht: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 €, Kinderzulage 1:1 bis 300 € je Kind, Zulagen erst ab 120 € Eigenbeitrag.

So läuft der Riester-Check ab.

  1. Formular ausfüllen

    Zwei Minuten. Die letzte Jahresmitteilung Ihres Anbieters hilft, ist aber kein Muss.

  2. Rückruf erhalten

    Ich melde mich innerhalb eines Werktags und frage nach Vertrag, Einkommen und Kindern.

  3. Vertrag prüfen

    Garantiezins, Kosten, Restlaufzeit und Förderung nach altem und neuem Recht.

  4. Klare Einschätzung

    Behalten, ruhen lassen, umstellen oder übertragen. Wenn Ihr Vertrag gut ist, sage ich Ihnen das auch.

Häufige Fragen zu Riester und der Reform.

Was passiert 2027 mit meinem Riester-Vertrag?

Riester-Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden, laufen nach altem Förderrecht weiter, bis die Auszahlung beginnt. Neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr.

Kann ich Riester behalten und zusätzlich ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Ja. Dann gilt aber das neue Förderrecht automatisch für alle Ihre Verträge, auch für den Riester-Vertrag (§ 52 Abs. 50a EStG). Die Förderung wird dann nach den neuen Regeln berechnet, mit einem Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr. Für die meisten ist das kein Nachteil, für Geringverdiener mit Kindern oft schon.

Soll ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Meist nicht. Bei einer Kündigung mit Auszahlung müssen alle Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Beitragsfrei stellen oder übertragen ist in der Regel günstiger.

Kann ich meinen Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Ja, ab 2027 auf einen neuen zertifizierten Vertrag. Die Übertragung ist keine schädliche Verwendung, die Zulagen bleiben erhalten. Der neue Anbieter darf auf das übertragene Kapital keine Abschlusskosten berechnen. Die Auszahlung beginnt im neuen Vertrag frühestens mit 65.

Für wen ist das alte Riester-Recht günstiger?

Vor allem für Geringverdiener mit Kindern. Im alten Recht reicht oft ein Sockelbetrag von 60 € im Jahr für die volle Förderung. Im neuen Recht gibt es unter 120 € keine Zulagen, und die Zulagen richten sich nach der Höhe des Eigenbeitrags. Siehe die Beispiele oben.

Lieber kurz telefonieren?

0151 506 28 990, auch per WhatsApp. Kein Verkaufsdruck, keine Verpflichtung.

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Mehr zum neuen Produkt: Das Altersvorsorgedepot ab 2027. Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz vom 26.5.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156). Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026.