ORTGIES Versicherungsmakler Wechsel besprechen

Maklerwechsel

Versicherungs­makler wechseln. Ihre Verträge bleiben.

Sie wünschen sich mehr persönliche Betreuung, bessere Erreichbarkeit oder einfach jemanden, der sich um Ihre Versicherungen kümmert? Ich unterstütze Sie beim Wechsel, Schritt für Schritt.

  • Versicherungsmakler seit 2008
  • Direkt erreichbar, auch per WhatsApp
  • Persönlich in OWL, online deutschlandweit

Wann sich ein Wechsel lohnen kann.

Ein guter Makler ist erreichbar, erklärt verständlich und kümmert sich auch nach dem Abschluss. Wenn das für Sie gerade nicht stimmt, dürfen Sie wechseln.

Nicht jede Unzufriedenheit muss mit einem Wechsel enden. Manchmal hilft ein offenes Gespräch mit Ihrem bisherigen Makler. Wenn Sie sich aber für einen neuen Ansprechpartner entschieden haben, ist der Weg dorthin einfacher, als viele denken.

Was beim Wechsel passiert.

Sechs Schritte, die meisten davon erledige ich. Sie brauchen dafür weder Ihren bisherigen Makler anzurufen noch Ihre Versicherer.

  1. 01

    Erstgespräch

    Sie erzählen mir, was Sie haben und was Sie sich wünschen. Telefonisch, per Teams oder persönlich in Bielefeld.

  2. 02

    Bestand ansehen

    Ich sehe mir Ihre Verträge an, anhand von Policen, Beitragsrechnungen oder einer einfachen Liste.

  3. 03

    Betreuung prüfen

    Ich kläre, welche Verträge ich übernehmen kann, und sage Ihnen offen, wo das nicht geht.

  4. 04

    Vollmacht erteilen

    Sie schließen mit mir einen Maklervertrag und erteilen mir eine Maklervollmacht für die Verträge, die Sie festlegen.

  5. 05

    Versicherer informieren

    Ich wende mich an die betroffenen Versicherer und beantrage die Übertragung der Betreuung.

  6. 06

    Neuer Ansprechpartner

    Sobald ein Versicherer zustimmt, bin ich für diesen Vertrag Ihr Ansprechpartner, für Fragen, Änderungen und im Schadenfall.

Der Wechsel des Maklers bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihre Versicherungen wechseln.

Sie müssen nicht alles neu machen.

Ein Maklerwechsel bedeutet zunächst einmal einen Wechsel des Ansprechpartners, nicht automatisch einen Wechsel Ihrer Versicherungen. Ihre Verträge bleiben bei denselben Versicherern, zu denselben Beiträgen und mit denselben Leistungen.

Ich schaue mir zunächst an, was Sie bereits haben. Erst wenn sich bei einem Vertrag tatsächlich Handlungsbedarf ergibt, sprechen wir gemeinsam über mögliche Alternativen. Soll ein Vertrag dann wirklich ersetzt werden, achte ich darauf, dass der alte erst endet, wenn der neue gilt.

Was Sie bei mir erwarten können.

Ein persönlicher Ansprechpartner

Sie sprechen mit mir, Jan Ortgies, Versicherungsmakler seit 2008. Nicht mit einer Hotline.

Direkt erreichbar

Per Telefon und WhatsApp unter 0151 506 28 990, per E-Mail oder über einen Termin, den Sie online buchen. Auf Anfragen antworte ich innerhalb eines Werktags.

In Ihrem Auftrag

Als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) arbeite ich für Sie, nicht im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft.

Überblick und Struktur

Ich trage Ihre Verträge zusammen und sage Ihnen, was doppelt läuft, was fehlt und was passt.

Änderungen und Schadenfall

Umzug, Familienzuwachs, neue Bankverbindung oder ein Schaden: Ich kümmere mich um den Kontakt mit dem Versicherer.

Betreuung statt Abschluss

Viele Gespräche enden damit, dass Sie erst einmal nichts ändern müssen. Ich vergleiche Bedingungen, nicht Werbung, und sage Ihnen vorher, wie ich bezahlt werde.

Was passiert mit meinen Versicherungs­verträgen?

Die häufigsten Fragen zum Maklerwechsel. Wie es im Einzelfall läuft, hängt vom Versicherer und vom Vertrag ab.

Kann ich meinen Versicherungsmakler einfach wechseln?

Ja, Sie können Ihren Makler grundsätzlich frei wählen. Für den Wechsel schließen Sie mit dem neuen Makler einen Maklervertrag und erteilen ihm eine Vollmacht. Er beantragt dann bei Ihren Versicherern, dass die Betreuung auf ihn übertragen wird.

Bleiben meine Verträge bestehen?

Ja. Ein Maklerwechsel ändert nichts an Ihren Verträgen: gleicher Versicherer, gleicher Beitrag, gleiche Leistungen, gleiche Laufzeit. Ihr Versicherungsschutz läuft ohne Unterbrechung weiter.

Muss ich Versicherungen kündigen oder neue Verträge abschließen?

Nein, nicht für den Wechsel. Neue Verträge sind nur dann ein Thema, wenn ein bestehender Vertrag nicht mehr zu Ihnen passt, und auch dann entscheiden Sie. Gerade bei Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Krankenversicherungen ist ein älterer Vertrag oft wertvoll, weil ein neuer erneut nach Ihrer Gesundheit fragt.

Kann ich nur bestimmte Verträge mitnehmen?

Ja. Sie legen fest, welche Verträge ich betreuen soll. Die übrigen können bei Ihrem bisherigen Makler bleiben.

Kann ich wechseln, wenn ich Verträge bei mehreren Versicherern habe?

Ja. Die Übertragung wird bei jedem Versicherer einzeln beantragt. Arbeitet ein Versicherer nicht mit Maklern zusammen, ist eine Übertragung dort oft nicht möglich. Das kläre ich vorher mit Ihnen.

Was passiert mit meiner bisherigen Maklervollmacht?

Mit der neuen Vollmacht widerrufen Sie in der Regel die bisherige für die betreffenden Verträge. Die Versicherer erfahren davon, wenn ich die Übertragung beantrage.

Was passiert mit meinem bisherigen Makler?

Ihren Maklervertrag mit ihm kündigen Sie schriftlich, ein Gespräch ist dafür nicht nötig. Maklerverträge lassen sich meist jederzeit kündigen. Ob in Ihrem Vertrag eine Frist oder eine Servicegebühr vereinbart ist, sehen wir uns gemeinsam an.

Was passiert, wenn mein bisheriger Makler nicht reagiert?

Für den Wechsel brauchen Sie seine Zustimmung nicht. Die Übertragung läuft über die Versicherer. Fehlende Unterlagen wie Policen können Sie auch direkt bei Ihrem Versicherer anfordern.

Kann ich meinen bisherigen Makler kontaktieren lassen?

In der Regel ist das nicht nötig. Wenn Sie es möchten, etwa um einen laufenden Schadenfall sauber zu übergeben, kann ich das mit Ihrem Einverständnis übernehmen.

Kann ich auch wechseln, wenn ich über einen Versicherungsvertreter abgeschlossen habe?

In vielen Fällen ja. Auch Verträge, die über einen Vertreter, einen anderen Vermittler oder ein Vergleichsportal abgeschlossen wurden, lassen sich oft auf einen Makler übertragen. Einige Versicherer arbeiten allerdings nur mit eigenen Vertretern. Dann sage ich Ihnen das, und der Vertrag läuft unverändert weiter.

Wie lange dauert der Wechsel?

Meist einige Wochen, je nach Versicherer. Bis die Übertragung bestätigt ist, bleibt alles, wie es ist. Sie sind die ganze Zeit versichert.

Was kostet ein Maklerwechsel?

Das Erstgespräch kostet nichts, und Ihr Beitrag ändert sich durch den Wechsel nicht. Für übertragene Verträge werde ich in der Regel vom Versicherer über die Courtage vergütet, die bereits im Beitrag enthalten ist. Gibt es für einen Vertrag keine Courtage, etwa bei einem Nettotarif, besprechen wir vorher, ob und zu welchem Honorar ich ihn betreue. Mehr dazu in meiner Erstinformation.

Wechsel unverbindlich besprechen.

Ich melde mich innerhalb eines Werktags. Im ersten Gespräch klären wir, ob und wie ein Wechsel für Sie sinnvoll ist.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Ihre Verträge bleiben, bis Sie etwas anderes entscheiden
  • Lieber direkt? 0151 506 28 990, auch per WhatsApp
Was ist Ihr Anliegen?
Bitte noch keine Gesundheitsangaben oder Vertragsnummern eintragen. Das besprechen wir im Gespräch.
Mit dem Absenden verarbeite ich Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten und Sie zu beraten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung. Zum Schutz vor Missbrauch prüft Cloudflare Turnstile beim Absenden, ob ein Mensch das Formular nutzt. Die gesetzliche Erstinformation erhalten Sie mit der Bestätigungs-E-Mail.
Vielen Dank, Ihre Anfrage ist eingegangen. Ich melde mich innerhalb eines Werktags, telefonisch oder per E-Mail.

Lieber kurz telefonieren?

0151 506 28 990, auch per WhatsApp. Jan Ortgies, Versicherungsmakler in Bielefeld seit 2008, persönlich in Ostwestfalen-Lippe, per Telefon oder Video deutschlandweit.

Wechsel unverbindlich besprechen

Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob und wann ein Versicherer die Betreuung eines Vertrags überträgt, entscheidet der Versicherer im Einzelfall. Für Ihren bisherigen Maklervertrag gilt, was darin vereinbart ist. Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026.